Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1. Juni 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnungen.
Demnach zahlt derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat – meist der Vermieter. - Mieter zahlen grundsätzlich keine Vermittlungsprovision mehr, es sei denn,
sie haben den Makler ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail beauftragt und dieser ist
ausschließlich für den Mieter tätig.