Fällt der letzte Tag der Kündigungsfrist auf einen Samstag, tritt an Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Dies hat das Landgericht (LG) Berlin mit Urteil vom 22. Februar 2017 entschieden.
Fällt der letzte Tag der Kündigungsfrist auf einen Samstag, tritt an Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Dies hat das Landgericht (LG) Berlin mit Urteil vom 22. Februar 2017 entschieden.