Eigenbedarfskündigung: das Wichtigste in Kürze
- Eigenbedarf bedeutet: Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts.
- In der Eigenbedarfskündigung muss stehen, warum und für wen der Vermieter die Wohnung braucht.
- Die Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange der Mieter bereits in der Wohnung wohnt. Es sind mindestens 3 Monate.
- Wird ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt, dürfen Käufer ihrem Mieter erst nach frühestens 3 Jahren wegen Eigenbedarf kündigen.
- Stellt der Auszug eine besondere Härte für den Mieter dar, kann er Widerspruch gegen die Kündigung einlegen.
- Täuscht der Vermieter den Eigenbedarf nur vor, steht dem Mieter eventuell ein Schadensersatz zu.